Arbeitsdienst
Arbeitsdienstkarte
Die Arbeitsdienstkarte zum Ausdrucken (pdf)
Informationen zum Arbeitsdienst
Wer muss Arbeitsdienst leisten?
- Jedes aktive Mitglied hat im laufenden Kalenderjahr Arbeitsdienst zu leisten
- Die Gestellung einer gleichwertigen Ersatzperson ist zulässig. Bei Kindern kann der Arbeitsdienst auch von den Eltern geleistet werden
Wie viele Stunden Arbeitsdienst sind im Kalenderjahr zu leisten?
- Jedes Mitglied hat im Laufe eines Kalenderjahres 10 Arbeitsdienststunden zu leisten.
- Übertragung von geleisteten Arbeitsdienststunden in das darauffolgende Jahr ist nicht möglich.
In welchem Zeitraum muss der Arbeitsdienst abgeleistet werden?/ Bis wann ist der Arbeitsdienst abzuleisten?
- Der Arbeitsdienst ist jeweils im laufenden Kalenderjahr abzuleisten
Wann kann der Arbeitsdienst abgeleistet werden/ wo finde ich die Termine?
- Im Rahmen der vom Vorstand angesetzten Arbeitsdienste. Die Termine findet man:
- im "Grünen Plan" (Veranstaltungskalender)
- am Schwarzen Brett zwischen den Hallen
- unter http://www.schimmelhof.net/veranstaltungen/sonstige
- als Erinnerung per Mail
- Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten, die außerhalb der angesetzten Arbeitsdiensttermine (gemäß Aushang) ausgeführt werden, mit dem Vorstand im Vorwege abzustimmen.
Welche Tätigkeiten werden anerkannt?
- Turniervorbereitung (zugewiesene Aufgaben der jeweiligen Turnierleitung)
- Einsätze während eines Turniers
- Projekte in Absprache mit dem Vorstand
- Regelmäßig anfallende Arbeiten wie die Pflege der folgenden Räume/Bereiche: Aufenthaltsräume, Jugendraum (die feste Übernahme der Aufgabe ist im Vorfeld mit dem Vorstand abzustimmen).
- Kuchenbacken
- Ponyführen und Voltigieren im Rahmen des KSB-Ferienprogramms
Wie komme ich an die erforderlichen Hilfsmittel?
- Hilfsmittel und Geräte werden bei angesetzten Arbeitsdiensten gestellt – auf Ausnahmen wird per Aushang aufmerksam gemacht.
- Bei selbstorganisiertem Arbeitdienst muss das Vorhandensein der entsprechenden Hilfsmittel im Vorfeld überprüft werden und ist ggf. in Eigenregie zu organisieren. Anschaffungen auf Vereinskosten sind vorher mit dem Vorstand abzustimmen.
Wie wird die ausgeführte Tätigkeit bestätigt?
- Geleistete Arbeitsdienststunden müssen innerhalb von 14 Tagen durch ein Vorstandsmitglied auf der Arbeitsdienstkarte gegengezeichnet werden.
- Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, die Unterschrift innerhalb dieser Frist einzuholen. Eine Bestätigung des Arbeitsdienstes nach mehr als 14 Tagen seit Leistung kann mangels Kontrollmöglichkeit nicht eingefordert werden.
- Arbeitsdienstkarten stehen jederzeit zum Download auf der Internetseite des RGS (www.schimmelhof.net) zur Verfügung.
- Die Arbeitsdienststunden müssen am Ende eines Jahres anhand der Arbeitsdienstkarte nachgewiesen werden.
- Die Arbeitsdienstkarte ist per Post an die Geschäftsstelle zu senden oder in den braunen Briefkasten neben dem Voltiraum einzuwerfen.
Was ist, wenn der Arbeitsdienst nicht geleistet wird?/ Was passiert bei Nichterbringung des Arbeitsdienstes?
- Vereinsmitglieder, die keinen Arbeitsdienst ableisten können oder wollen, haben gem. Satzung einen Ersatzbeitrag an den Verein zu bezahlen.
- Nicht geleistete Arbeitsdienststunden werden bei Erwachsenen mit € 7,-‐/ Std. und bei Kindern und Jugendlichen mit € 3,-‐/ Std. in Rechnung gestellt.
Allgemeine Hinweise:
- Während des Arbeitsdienstes ist man über die beim Landessportbund bestehenden Versicherung im Rahmen des dort gewährten Versicherungschutzes versichert. Es wird empfohlen den bestehenden Versicherungsschutz entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu prüfen und ggf. durch privaten Versicherungsschutz zu ergänzen.
- Bei Fragen Rund um den Arbeitsdienst wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder die Geschäftstelle.
Stand: November 2010
Die Informationen zum Arbeitsdienst zum Ausdrucken (pdf)