Der Begriff "Arbeitsdienst" bedeutet nichts Anderes, als den Verein bei seinen Aufgaben und Veranstaltungen für die Gemeinschaft zu unterstützen.
Jedes aktive Mitglied ab 6 Jahren ist verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsdienststunden für den Verein abzuleisten. Werden Arbeitsdienststunden nicht geleistet, sind finanzielle Ersatzleistungen zu entrichten.
Die Gestellung einer gleichwertigen Ersatzperson ist zulässig. Bei Kindern kann der Arbeitsdienst auch von den Eltern, bzw. gerne gemeinsam mit ihnen, geleistet werden. Die Arbeitszeit der Begleitperson wird ebenfalls anerkannt.
Jedes Mitglied hat im Laufe eines Kalenderjahres 12 Arbeitsdienststunden zu leisten. Ein Übertrag von geleisteten Arbeitsdienststunden in das darauffolgende Jahr ist nicht möglich.
Der Arbeitsdienst ist jeweils im laufenden Kalenderjahr abzuleisten und die ausgefüllte Karte bis zum Jahresende abzugeben. Wird keine Karte abgegeben, gilt der Arbeitsdienst als nicht erbracht.
Im Rahmen der vom Vorstand angesetzten Arbeitsdienste. Die Termine findet man:
- als Erinnerung per Mail
- am Schwarzen Brett zwischen den Hallen
- unter www.schimmelhof.net/verein/arbeitsdienst
Nach Abstimmung mit dem Vorstand sind ebenfalls selbstorganisierte Arbeitseinsätze möglich.
Hilfsmittel und Geräte werden bei angesetzten Arbeitsdiensten gestellt – auf Ausnahmen wird per Aushang aufmerksam gemacht. Bei selbstorganisiertem Arbeitsdienst muss das Vorhandensein der entsprechenden Hilfsmittel im Vorfeld überprüft werden und ist ggf. in Eigenregie zu organisieren. Anschaffungen auf Vereinskosten sind vorher mit dem Vorstand abzustimmen.
Geleistete Arbeitsdienststunden müssen innerhalb von 14 Tagen durch ein Vorstandsmitglied auf der Arbeitsdienstkarte gegengezeichnet werden. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, die Unterschrift innerhalb dieser Frist einzuholen. Eine Bestätigung des Arbeitsdienstes nach mehr als 14 Tagen seit Leistung kann mangels Kontrollmöglichkeit nicht eingefordert werden.
Die Arbeitsdienstkarte kann per Post an RG Schimmelhof e.V., Osterholzer Dorfstr. 95, 28307 Bremen gesendet werden oder in den braunen Briefkasten neben dem Voltigierraum gesteckt werden.
Vereinsmitglieder, die keinen Arbeitsdienst ableisten können oder wollen, haben gem. Satzung/ Beitragsordnung einen Ersatzbeitrag an den Verein zu bezahlen. Nicht geleistete Arbeitsdienststunden werden bei Erwachsenen mit € 10,-/ Std. und bei Kindern und Jugendlichen mit € 5,-/ Std. in Rechnung gestellt.
Während des Arbeitsdienstes ist man über die beim Landessportbund bestehende Versicherung im Rahmen des dort gewährten Versicherungsschutzes versichert. Es wird empfohlen den bestehenden Versicherungsschutz entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu prüfen und ggf. durch privaten Versicherungsschutz zu ergänzen.
Bei Fragen rund um den Arbeitsdienst wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder die Geschäftsstelle.
Selbstverständlich freuen wir uns ganz besonders über jeden, der uns freiwillig und gerne auch über das Mindestmaß an Stunden hinaus tatkräftig und engagiert unterstützt!
26.10. Saisonabschluss der Voltigierabteilung
27.10. Vierkampf
08.12. Weihnachtsshow
Weitere Termine folgen. Beachtet auch immer unsere Ankündigungen via Mail.
Zudem ist es möglich in Kleingruppen verschiedene, terminunabhängige Projekte als Arbeitsdienst zu leisten.
Bitte sprecht uns hierfür an.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um Anmeldung zu den Arbeitsdiensten an: arbeitsdienst@schimmelhof.net